Barrierefreiheit



Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für das unter service.bundeswahlleiterin.de/kandidatenportal betriebene Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin.

Die Bundeswahlleiterin ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Bei der Gestaltung und Entwicklung des Kandidatenportals standen Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Unser Bestreben ist es, unsere Informationen einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen. Leider lässt sich nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden. Im Sinne eines Qualitätsprozesses bemühen wir uns, das Angebot zu verbessern, damit wir nach und nach immer mehr Barrieren aus dem Weg räumen können.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist das Kandidatenportal mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. Folgend aufgeführte Mängel hinsichtlich einer Barrierefreiheit sind bekannt und werden sukzessive behoben:

  • Zugängliche Alternativtexte für diverse grafische Bedienelemente und Grafiken fehlen gegenwärtig.
  • Einige Inhalte sind derzeit unzureichend durch Strukturelemente gegliedert. Listen sind nicht konsistent ausgezeichnet.
  • Beschriftungen der Formularfelder sind gegenwärtig nicht immer eindeutig.
  • Kontraste von Texten, Bedienelementen und deren Zustände erreichen teilweise noch nicht die geforderten Minimumwerte.
  • Interaktive Komponenten sind noch teilweise unzureichend mit der erforderlichen Semantik ausgestattet, sodass Zustände von assistiven Technologien nicht ermittelt werden können.
  • Die Informationen über den Status der Bearbeitung eines Prozessschrittes werden derzeit nicht ausreichend – derzeit im Wesentlichen nur über eine Farbe – übermittelt.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist gegenwärtig nur eingeschränkt umgesetzt. Die Anwendung kann noch nicht durchgängig per Tastatur bedient werden.
  • Der Tab-Fokus ist derzeit noch nicht immer ersichtlich.
  • Es besteht noch kein integrierter Feedbackmechanismus, um Barrieren zu melden.

Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang im Kandidatenportal aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Telefon: 0611 75-2405
E-Mail: barrierefrei@destatis.de

Schlichtungsverfahren

Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannten Ansprechpartnern keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BGG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. August 2024 aktualisiert.